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Die im Pensionspreis inbegriffene periodische Reinigung der Wohnung findet in der Regel 14-täglich statt. Der Zeitbedarf richtet sich nach der Wohnungsgrösse.
Auf Wunsch können Bewohnerinnen und Bewohner einen zusätzlichen Reinigungsdienst beanspruchen, welcher im Stundenaufwand verrechnet wird.
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